Förderinformationen
Inhaltsverzeichnis
Ziel 2 Wettbewerbe (EFRE)
Zurzeit werden keine aktuellen Ziel 2 Wettbewerbe angeboten.
- Clustermanager
Die aktuelle, im Rahmen des neuen EU-NRW Ziel 2-Programms (EFRE) 2007 bis 2013, zu verwirklichende Strukturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalens sieht den Aufbau und die Entwicklung von 16 NRW-Clustern mit regionaler beziehungsweise überregionaler Bedeutung vor. Die koordinierende Unterstützung soll dabei durch zuständige Clustermanager erfolgen, deren Aufgabe es ist, die Zusammenarbeit von Clustern und Netzwerken in und für NRW zu fördern.
Nachfolgender Link benennt unter anderem diese Manager:
Bericht der Landesregierung „Aktueller Stand Cluster-Manager“ (2. Dezember 2008)
Weitere Informationen können über die Internetseiten des
NRW Ziel 2 Sekretariats abgerufen werden.
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) – gewerbliche Förderung
Aufhebung des Antragsstopps im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes mit Wirkung vom 15. Juli 2011 Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftschaftsaufgabe “Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) sowie aus ergänzenden Landes- und EU-Mitteln (NRW-EU-Ziel 2-Programm) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen. Es soll Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes, zu denen Bochum als D-Fördergebiet gehört, geben. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Für eine Förderung kommen vor allem überregional arbeitende Betriebe aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und bestimmten Dienstleistungsbereichen in Betracht. In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Die Förderquoten betragen in Bochum 10 bis 20 Prozent der Investitionssumme. Anträge sind vor Investitionsbeginn bei der NRW.BANK zu stellen. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 150.000 Euro. Darüber hinaus werden nicht-investive Maßnahmen wie Beratung, Schulung und Humankapitalbildung in gewerblichen KMU sowie die Markteinführung von innovativen Produkten, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind, gefördert.
Ansprechpartnerin bei der Wirtschaftförderung Bochum ist:
Annette BlaseTelefon: +49 234 / 910-11 15
Telefax: +49 234 / 910-16 20
E-Mail:
ablase@bochum.de
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) – Beratungsleistungen
Verabschiedung einer neuen Richtlinie für die Beratungsförderung im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes NRW (RWP)Zum 01. August 2011 wurde eine neue Richtlinie verabschiedet. Gegenüber der bisherigen Fassung wurde der Durchführungszeitraum für die Beratungsleistung von fünf Monaten auf zwei Monate gekürzt. Der gesamte Bewilligungszeitraum ist zukünftig auf drei Monate begrenzt.
Förderbar sind Beratungen im Zusammenhang mit
- Neuausrichtung der Finanzstruktur
- grundlegende Umstrukturierung
- Erschließung neuer Absatzmärkte
- Vorhaben im Zusammenhang mit Gewährung von Landesbürgschaften/Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW, sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt
- geplanter ganzer oder teilweiser Übergabe oder Übernahme des/eines Unternehmens (auch Nachfolgeregelungen)
in zwei Phasen
- Phase eins: Erstellung einer Machbarkeitsstudie (mit max. 4 Tagewerken)
- Phase zwei: begleitende Umsetzungsberatung (max. 4 Tagewerken)
mit einem Zuschuss
- von 50 Prozent der Beratungskosten, bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar von 1.250 Euro.
Ansprechpartnerin bei der Wirtschaftförderung Bochum ist:
Annette BlaseTelefon: +49 234 / 910-11 15
Telefax: +49 234 / 910-16 20
E-Mail:
ablase@bochum.de
Technologieberatung und Innovationsberatung
Neue Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsformen erfordern nicht nur neue Ideen, sondern auch deren Erprobung und Umsetzung in der Praxis.
Sowohl das Land NRW als auch der Bund und die Europäische Union setzen dabei neben den Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen verstärkt auch auf die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die damit nicht selten Neuland betreten.
Orientierungshilfe in der Forschungsförderung und Innovationsförderung zum Beispiel zu Strukturen, Abläufen, Förderprogrammen, deren Ansprechpartnern oder aktuellen Förderschwerpunkten und Förderinitiativen bieten unter anderem:
- 7. Forschungsrahmenprogramm
Ausgewählte Förderprogramme für den Mittelstand:
Förderdatenbanken für Strukturentwicklung, Unternehmens- und Beschäftigungsförderung 2007 – 2013
Den nordrhein-westfälischen Akteuren aus Wirtschaft, Bildung undWissenschaft stehen zahlreiche Förderprogramme der Europäischen Union,des Bundes und des Landes NRW zur Verfügung. In der Regel wird eineunterstützende Finanzierung aus öffentlichen Mitteln gewährleistet, beidenen neue und zukunftsorientierte Projektvorhaben beziehungsweiseQualifizierungsmöglichkeiten und Bildungsmöglichkeiten in ihrer anfänglichenUmsetzung beziehungsweise Erprobung anteilig mitfinanziert werden.
Entscheidend für eine Mittelzuwendung ist in erster Linie, inwieweitdas Projekt den im jeweiligen Förderprogramm themenbezogenenZielsetzungen auf der einen und den primären Zielen derStrukturentwicklung (Wettbewerbssteigerung, Verbesserung derÜbertragung und Nutzung von Erkenntnissen aus Wissenschaft undForschung in die Praxis beziehungsweise Sicherung beziehungsweise Schaffung neuer,zukunftssicherer Arbeitsplätze) auf der anderen Seite entspricht.
Neben den eindeutig zuzuordnenden Schwerpunkten sind auch dieQuerschnittsthemen Chancengleichheit und umweltbezogenes Engagement zuberücksichtigen. Damit verbundene Aufgaben und Zielsetzungen sindzumeist nicht an ein bestimmtes Wirtschaftsfeld oder Sozialfeld gebunden,sondern themenübergreifend in allen Projekten integriert.
Informationen über die verschiedensten Programme, Fördervoraussetzungenund Förderkonditionen können zum Beispiel über Förderdatenbanken eingeholtwerden. Nachfolgend ist exemplarisch eine Auflistung zusammengestellt, die nützliche Links aufzeigt. (Keine vollständigeAusweisung der vorhandenen Förderprogramme):
Förderprogrammdatenbank "Arbeit & Beschäftigung" (Informationen derGIB NRW zu arbeitspolitischen und beschäftigungspolitischen Fördermöglichkeitenin NRW)
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie(Informationen über Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, derLänder und der EU sowie Förderorganisationen)
Das NRW FRP CIP Portal (Informationen zum 7. Forschungsrahmenprogrammund zum EU-Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)
Das deutsche Portal zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm Europa-Förderinfos/Online-Dienste zu EU-ProgrammenFinanzierungsprogramme für allgemeine und berufliche Bildung Forschen in Europa - Koordinierungsstelle der Europäischen Gemeinschaft der Wissenschaftsorganisationen(Beratung von Hochschulen zum EU-Forschungsrahmenprogramm)
NRW.Europa Unterstützung und Vernetzung von Europaaktivitäten fürUnternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen)
Weitere nützliche Links:Bundesministerien Förderberatung "Forschung und Innovation" des BundesNRW Landesministerien http://www.innovationsallianz.nrw.de/(Netzwerk zur Förderung der Zusammenarbeitzwischen Hochschulen und Unternehmen)
Wirtschaftsportal der Metropole Ruhr High Tech Strategie für Deutschland (Bundeswettbewerb)
Stiftungen
BMWI veröffentlicht neue Förderdatenbank des Bundes im Internet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) präsentiert die neue Förderdatenbank des Bundesmit erweiterten Suchmöglichkeiten, zusätzlichen Inhalten und rundum aktualisierter Optik.Unter der Adresse
www.foerderdatenbank.destehen detaillierte Informationenüber mehr als 1.000 Förderprogramme von Bund, Ländern und EuropäischerUnion zum Abruf bereit.Das erweiterte Angebot umfasst unter anderem einen Förderassistenten, derinteressierte Gründer und Unternehmer Schritt für Schritt zum passendenFörderangebot führt.
Weitere Informationen:Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Internet: www.foerderdatenbank.de
(A.B.)
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Handlungsspielräume durch Potenzial- und Arbeitszeitberatungen
Auch in diesem Jahr gibt es Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalenund der Europäischen Union, welche auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeitausgerichtet sind und helfen sollen, die Unternehmensentwicklung positiv zu gestalten.
So wird zum Beispiel über die
Potenzialberatung der Einkauf externer Beratungskompetenzgefördert, die unter aktiver Beteiligung der Geschäftsführung und der Beschäftigtendie Organisationspotenziale und Personalentwicklungspotenziale der Unternehmen ermittelt unddarauf aufbauend Umsetzungsvorschläge für eine zukunftsorientierte Orientierungund Etablierung am Markt erarbeitet.
Die inhaltliche Ausrichtung der Beratung kann im Wesentlichen der Betrieb selbstbestimmen, lediglich einige bestimmte Fördertatbestände, wie zum BeispielRechtsberatungen und Steuerberatungen oder Architektenleistungen, sind ausgeschlossen.
Die Arbeitszeitberatung orientiert sich an der Einführung modernerArbeitszeitmodelle und dient der Optimierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltungen.Nicht wenige Beispiele zeigen, dass es durch eine Neuorganisation der Arbeitszeitenzu erheblichen Verbesserungen in der Kapazitätenauslastung, der Erhöhungder Kundenzufriedenheit, zusätzlicher Mitarbeitermotivation und größerenHandlungsspielräumen für Unternehmen kommen kann. Dabei müssennatürlich Gesetze, Tarifverträge und ähnliches bei der Beratungdie entsprechende Berücksichtigung finden. In Nordrhein-Westfalen haben sichBeratungseinrichtungen auf dieses Fachgebiet spezialisiert.
Beide Förderinstrumente können durch das Unternehmen selbst beantragt werden.Sie haben somit eine freie Wahl der Beratungseinrichtungen.
Ob Ihr Unternehmen für eines dieser Förderprogramme infrage kommt, erfahren Sie in der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet:
Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet
c/o Wirtschaftsförderung Bochum
Viktoriastraße 10
44777 Bochum
Ansprechpartner:
Ulrich Gorcitza
Telefon: +49 234 / 910-20 36
Telefax: +49 234 / 910-18 05
E-Mail: ugorcitza@bochum.de
Beschäftigungszuschuss
nach § 16a SGB II
Sie möchten als Arbeitgeber Menschen mit Vermittlungseinschränkungeneine Chance geben, wieder einer geregeltensozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen?
Der Beschäftigungszuschuss bietet eine dauerhafte Erwerbsperspektivefür Menschen, die auf absehbare Zeit keine Chance haben, auf demallgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden.
Sie als einstellender Arbeitgeber werden darin mit einer sehr attraktiven Förderung unterstützt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.arge-bochum.deDen
Flyer zum Beschäftigungszuschuss können Sie sich hier herunterladen.